Schluss mit Gemütlichkeit in Spielhallen
Spielhallenbetreiber haben es seit Jahren schwer. Nicht nur, dass es von Seiten der Online Betreiber scharfe Konkurrenz gibt. Auch die Gesetzgeber sorgen nicht gerade für gute Laune bei den Damen und Herren, die im Besitz einer eigenen Spielhalle sind. Das neue Glücksspielgesetz hat bereits Mindestabstände zwischen Unternehmen dieser Art vorgegeben. Hinzu kommt, dass Aufschriften wie „Casino“ und dergleichen komplett verboten wurde. Wo eine Spielhalle drin ist, da muss auch Spielhalle draufstehen. Jetzt, wo sich die meisten Verantwortlichen nach Ablauf der Übergangsfristen gefügt habe, kommt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gleich mit dem nächsten Hammerschlag um die Ecke.
Es wird unbequem in Spielhallen
Erst vor wenigen Tagen fällt das Gericht unter dem Aktenzeichen OVG 1B34 2014 ein Urteil zu einem Thema, dass die Richter inzwischen seit Jahren beschäftigt. Zumindest in Berlin gilt das Verbot, es seinen Gästen bequem zu machen. So heißt es, dass „Einrichtungen der Bequemlichkeit“ sofort entfernt werden müssen. Dazu zählen unter anderem gepolsterte Sessel, Sitzgruppen, Sofas und eben alles, was zum Verweilen einlädt. Grund für dieses Urteil war eine Klage der Behörden gegen den Betreiber einer in Berlin ansässigen Spielhallen. Selbiger hatte das Verfahren in erster Instanz zwar gewonnen, die Behörden gingen jedoch in Berufung und haben nun tatsächlich Recht bekommen.
In ganz Deutschland herrschen Spielhallengesetze, doch kaum eines scheint so strikt wie jenes, das in Berlin aufgestellt wurde. Unzählige Vorgaben müssen von Seiten der Spielhallenbetreiber eingehalten werden – wobei die Mindestabstände noch das geringste Übel in dieser Situation sind. Ziel der Gesetzgeber ist es, das Glücksspiel insgesamt deutlich einzudämmen. Gerade der Jugendschutz hat oberste Priorität. Hinzu kommt, dass immer wieder von der Spielsuchtprävention die Rede ist. Viele Betreiber hatten sich zunächst gegen diese Auflagen gewehrt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in Spielhallen keine Sitzmöglichkeiten erlaubt sind, „die geeignet sind, zum übermäßigen Verweilen oder zur Ausnutzung des Spielbetriebs zu verleiten.“ Zunächst gelang es einigen Spielhallenbesitzern, diese Regelung geschickt zu umgehen – oder sie einfach komplett zu ignorieren. Damit soll nun allerdings Schluss sein.
Betreiber müssen Sofas & Co. entfernen
Das „neue“ Gesetz besteht nun schon seit 2011. Bis heute erleben Berlin und Brandenburg einen starken Rückgang der Spielbetriebe. Dies liegt zum einen an der Regelung der Mindestabstände zueinander sowie zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zum anderen können sich viele Betreiber einfach nicht mehr auf dem Markt halten, weil auch die übrigen Vorgaben schlichtweg unlösbar sind. Nun werden Gästen zu guter Letzt und durch das Gericht beschlossen alle Sitzgelegenheiten genommen, die auch nur annähernd gemütlich sind. Wohin diese unfassbar strenge Regulierung führen wird, bleibt abzuwarten. Rein finanziell tut sich der Staat jedoch keinen Gefallen, denn mit dem Rückzug der Spielhallen entgehen ihm bereits seit Jahren Milliardenumsätze durch Steuern.