Belgien erweitert Selbstausschluss
Die Belgische Glücksspielkommission hat Anfang November entschieden, dass der Selbstausschluss für Spieler aus Casinos und Online Casinos ausgeweitet werden soll. Künftig haben somit auch Angehörige die Möglichkeit, Spieler mit pathologischem Verhalten sperren zu lassen, um einer wachsenden Spielsucht entgegenzuwirken. In dem Zusammenhang wurde direkt der Jahresbericht aus 2017 veröffentlicht. Er zeigt auf, wie viele Selbstausschlüsse es im vergangenen Jahr gegeben hatte. Neben Belgien gibt es weltweit kein zweites Land, das Angehörigen die Inanspruchnahme der Ausschlussmöglichkeit erlaubt. Üblicherweise können also nur betroffene Spieler persönlich eine Sperre beantragen, um sich selbst zu schützen.
Die Glücksspielgesetzgebung ist in den meisten EU Ländern sehr streng geregelt. Lokale Spielhallen und Spielbanken müssen ihren Kunden seit Jahren genauso wie lizenzierte Online Casinos die Option einräumen, sich selbst zu sperren. Begründungen braucht es dazu nicht. Wer das Gefühl hat, sein Spielverhalten nicht mehr kontrollieren zu können, der hat jederzeit die Möglichkeit, von der Selbstsperre Gebrauch zu machen. Im lokalen Bereich werden solche Sperren direkt an alle Unternehmen des Bundeslandes weitergeleitet, damit es erst gar nicht zu weiterem pathologischen Spiel kommt. Online Casinos haben diese Option nicht. Hier bleibt den Spielern nur, sich bei jedem Anbieter einzeln sperren zu lassen.
Ab 2018 ist der Fremdausschluss Bestandteil belgischer Glücksspielgesetze
Belgien hat sich vor wenigen Wochen dazu entschieden, Spielsucht in einem weiteren Schritt den Kampf anzusagen. Hier haben fortan Dritte die Möglichkeit, eine Spielersperre zu beantragen – für ihre direkten Angehörigen, sofern diese bestimmte Grenzen in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht bezogen auf das Glücksspiel überschreiten. Eines der größten Probleme von Spielsucht ist, dass Spieler das Gefühl für Raum und Zeit schleichend verlieren. Irgendwann widmen Sie sich nur noch dem Spiel, was um sie herum passiert, das verschwimmt immer mehr. Irgendwann kommt dann der Moment, wo selbst Job und Familie komplett unwichtig sind. Genau hier setzt die belgische Regierung an. Sie will ein Zeichen setzen, indem Sie direkten Angehörigen die Möglichkeit gibt, die fehlenden Grenzen zu ziehen, die der Betroffene längst nicht mehr einzuschätzen weiß.
Laut der belgischen Kommission wurde die neue Möglichkeit bereits 2017 ganze 98 Mal in Anspruch genommen. Anträge von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, Eltern, Geschwister und auch die eigenen Kinder zahlreicher Betroffenen gingen bei der Behörde ein. Selbst Freunde und Sozialarbeiter haben bereits einige Male versucht, die an Spielsucht erkranken Casinokunden vor sich selbst zu schützen. Im Zweifelsfall stellen Gerichte die entsprechenden Anträge. Den Selbstausschluss als solches gibt es bereits seit 2004. Belgien verzeichnet seither rund 370.000 Menschen auf diesen Listen.
Mit dem Konzept ist Belgien noch alleine. Es wäre aber durchaus denkbar, dass sich früher oder später auch andere Länder ein Beispiel daran nehmen. Mit der Möglichkeit, die Sperre für Angehörige auszusprechen, ließe sich Spielsucht schließlich noch schneller und einfacher eindämmen. Das wäre allemal besser als dass Spielbanken irgendwann tief in die Tasche greifen müssen, um Kunden zu entschädigen. Belgien versucht, Gefahren und Risiken so gut wie möglich abzuwenden.
Glücksspiel offiziell verboten
Eigentlich hatte man sich in Belgien recht früh entschieden, ein generelles Glücksspielverbot auszusprechen. Da das Wachstum der Branche jedoch unaufhaltsam ist, wurde 1999 die belgische Glücksspielkommission eingeführt. Sie soll die wachsende Problematik zumindest ein wenig eindämmen, bei Spielsucht eingreifen und Anbieter so zu regulieren, dass Kunden den bestmöglichen Schutz erfahren. Keine einfache Herausforderung, doch bisher läuft es sogar recht gut in Belgien. Wer eine Lizenz bekommen möchte, musst strengsten Anforderungen gerecht werden.
Leider wächst mit zunehmender Beliebtheit von Casinos auch die Zahl der Spielsüchtigen. Es wurden inzwischen mehrere Tabellen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, wie viele Spieler gesperrt sind – und aus welchen Gründen. Problematisch sind demnach in erster Linie die angehäuften Schulden. Mehr und mehr rutschen pathologische Casinokunden ab. Einige richterliche Beschlüsse führen ebenfalls dazu, dass es einen Ausschluss gibt. Zudem schließen sich recht viele Kunden selbst aus. Diese Freiwilligkeit ist immer ein gutes Zeichen, da den Betroffenen offenbar bewusst ist, wie problematisch sich ihre Spielsucht entwickelt. Mit der neuen Möglichkeit, als Dritter einschreiten zu können, steht Belgien bisher alleine da. Die Antragstellung ist allerdings nicht ganz so einfach wie gedacht. Es müssen triftige Gründe vorliegen, Familienangehörige oder Freunde sperren zu lassen. Nach genauer Prüfung der Sachlage, die mitunter bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch nimmt, trifft die Behörde eine Entscheidung, wohingegen der Selbstausschluss innerhalb von 48 Stunden regulär in Kraft tritt.
Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich also sehr genau darüber im Klaren sein, ob sich dieser überhaupt begründen lässt. Viele Tipps zum Thema „Spielsucht erkennen“ findet man heute im Internet. Es gilt, sich ausführlich zu informieren, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Wie bereits gesagt, ist die neue Gesetzgebung in Belgien einmalig. Hierzulande wäre es sicher einigen Spielern zu wünschen, dass Ihnen künftig ebenfalls Verwandte, Gerichte oder im Zweifelsfall auch Sozialarbeiter helfen können, das Problem in den Griff zu kriegen. Bis dahin bleibt lediglich der Selbstausschluss in Deutschland, der sowohl lokal als auch in Online Casinos funktioniert. Umso wichtiger, sich allein auf seriöse Unternehmen zu stützen. Entsprechende Lizenzen sorgen für einen sicheren Rahmen, von dem nicht nur pathologische Spieler profitieren.