Millionenbetrug in München
Dreistigkeit kennt offenbar keine Grenzen – wie der Fall eines 59-Jährigen beweist, der sich jetzt wegen seines Millionenbetrugs vor dem Münchener Landgericht verantworten muss. Offensichtlich ist es ihm gelungen, sich Provisionen zu erschwindeln. Von dem Geld leistete sich der Mann den puren Luxus. Irgendwann jedoch fliegt auch der größte Schwindel auf. Bereits am Montag begann das Verfahren gegen den Betrüger, der das zu Unrecht erhaltene Geld unter anderem im Casino ausgegeben haben soll.
Nader S. konnte sich noch bis vor wenigen Monaten so einiges leisten. Das dazu erforderliche Geld, das er vor allem ständig in die Spielbank trug, hatte er nicht rechtmäßig erhalten. Der Prozess soll nun ein faires Urteil herbeiführen. Für insgesamt acht massive Betrüge soll sich der Spieler verantworten. Ganze 2,82 Millionen Euro sind die Summe, die an Schaden entstanden waren – und zwar nicht Nader S., sondern seinen gutgläubigen Opfern. Betroffen ist eine Immobiliengruppe mit Sitz in Norddeutschland. 2015 hatte sie sich um einen Kredit bei dem Mann bemüht. Der Täter hatte angegeben, im Kontakt mit einer Königsfamilie in Arabien zu stehen, die Unternehmen finanziert und unterstützt. Die Behauptung war „bewusst wahrheitswidrig“, wie die Staatsanwaltschaft inzwischen ermitteln konnte.
Betrüger macht keine Angaben zum Tatvorwurf
Die Unternehmensgruppe wurde gezielt in die Irre geführt. Nader S. hatte ihnen zugesichert, selbst eine Firma zu führen. Diese soll rund 250 Millionen Euro Kapital besitzen und damit in der Lage sein, Unternehmen wie die norddeutsche Immobiliengruppe zu unterstützen. Das Darlehen würde aber nur gewährt werden, wenn der Konzern in Vorkasse geht. Nader S. hat sich am vergangenen Montag nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Ebenso macht er keinerlei Angaben zu seinen persönlichen Vermögensverhältnissen sowie denen der besagten Firma, von der er gegenüber dem Immobilienkonzern sprach.
Derzeit sieht es danach aus, als sei Nader S. nur bedingt schuldfähig. Offensichtlich leidet der Mann bereits seit längerem an einer Spielsucht. Wie drastisch diese bereits ausgeprägt ist, das sollen insgesamt zwei Gutachter klären. Schon bald wird das Urteil gesprochen. Als Nicht-Süchtiger stellt man sich hier die Frage, inwiefern ein derart dreister Betrug mit einer Spielsucht zu rechtfertigen ist. Den Konzern, der auf die Worte des Täters vertraut hat, kostet dieser Betrug möglicherweise einiges mehr als nur die 2,8 Millionen Euro. Mit solchen Kosten ist der wirtschaftliche Ruin vorprogrammiert.
Spielsucht offiziell anerkannt
Erst seit kurzem wird Spielsucht offiziell als Krankheit anerkannt. Demnach ist von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Was das für die Betrogenen bedeutet, bleibt abzuwarten. Man kann an dieser Stelle nur auf ein faires Urteil hoffen.